Rechtsextreme Symbole und Zeichen

Anhänger der internationalen rechtsextremistischen Szene bedienen sich bestimmter Symbole und Zeichen, um ihre Gesinnung in der Öffentlichkeit zu zeigen. Wie alle Symbole dienen sie dem schnellen Wiedererkennen, stellen also einen gruppen- und länderübergreifenden Code dar. Nach deutschem Recht wird das öffentliche Zeigen fast aller rechtsextremistischen Symbole oder Kennzeichen nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) und § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) bestraft.

Nach 1945 wurden Symbole und Zeichen der nationalsozialistischen Ideologie, kurz umgangssprachlich auch häufig als Nazisymbole bezeichnet, von der deutschen und internationalen rechtsextremistischen Szene wiederaufgenommen, zum Teil umgedeutet und insbesondere in den 1990er Jahren durch neue Abkürzungen und Symbole erweitert. Diese Entwicklung neuer oder Vereinnahmung bestehender (bisher aber nicht rechtsextremistisch konnotierter) Symbole erfolgte auch als Ersatz für verbotene Symbole. Auch der Wunsch, nur für Insider erkennbare Zeichen zu benutzen, spielte hier eine Rolle – wobei allerdings viele dieser ehemals „geheimen“ Zeichen mittlerweile ebenfalls allgemein bekannt geworden sind.


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